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unbewegliches Vermögen

Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen (z. B. Umspannwerke, Hochöfen, fest eingebaute Transportanlagen) und andere Anlagen (also nicht unmittelbar der Produktion dienende Anlagen wie Fernsprech- und Rohrpostanlagen). unbewegliches Vermögen V. ist Teil des Anlagevermögens.

 

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