Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen (z. B. Umspannwerke, Hochöfen, fest eingebaute Transportanlagen) und andere Anlagen (also nicht unmittelbar der Produktion dienende Anlagen wie Fernsprech- und Rohrpostanlagen). unbewegliches Vermögen V. ist Teil des Anlagevermögens.