Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Übereinkunft von Montevideo

völkerrechtlicher Vertrag zwischen verschiedenen Staaten Südamerikas, dem Deutschland beigetreten ist (RGBl 1927 II 95) und der den Urhebern für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Rechts des Ursprungslandes gewährt (Art. 2). Das Abkommen ist in Kraft für Argentinien, Bolivien und Paraguay, hat aber durch Beitritt dieser Länder zur RBÜ seine praktische Bedeutung verloren.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr
Überfallrecht

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Subschema | Comptes du Patrimoine Naturel (CPN) | Staatsbürgerrente | originäre Kostenarten | ethnozentrisch
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum