amtlicher Nachweis darüber, daß dem Hersteller reihenweise gefertigter Fahrzeuge die allgemeine Betriebserlaubnis erteilt ist (§§ 20 ff. StVZO). Typschein begründet eine tatsächlich Vermutung für die Beschaffenheit eines Kraftfahrzeuges, ist aber keine Anerkennung seiner Verkehrssicherheit. Der Inhaber eines Typschein hat für jedes dem Typ entsprechende Fahrzeug einen Fahrzeug- oder Anhängerbrief auszustellen. Prüfung und Erteilung des Typschein obliegt dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.