Verfahren der Qualitätskontrolle (Qualitätssicherung). Das Wesen der Totalkontrolle liegt in der Überprüfung eines jeden Produktes einer zu kontrollierenden Grundgesamtheit hinsichtlich einer oder mehrerer Eigenschaften. Ziel ist die Aufdeckung aller fehlerhaften Produkte, wobei Kontrollfehler dies verhindern können. Die Totalkontrolle ist bei Sicherheitsteilen zu fordern, bei denen Fehler Leben und Gesundheit von Menschen gefährden können. Die Totalkontrolle ist nur bei nichtzerstörender Prüfung durchführbar. Bei zerstörender Prüfung können nur Partialkontrollen durchgeführt werden. - Gegensatz: Partialkontrolle.