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Steuerrechtfertigungslehre

Lehre zur Begründung der Erhebung von Steuern. Die Steuerrechtfertigungslehre geht von den Funktionen des Gemeinwesens aus. - Arten: (1) Äquivalenztheorie, (2) Assekuranztheorie, (3) Opfertheorie. - Steuerrechtfertigungslehre und Steuertheorie werden i. d. R. synonym verwendet.

 

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