Faktor, mit dem der durch die analytische Arbeitsbewertung für eine bestimmte Tätigkeit ermittelte Arbeitswert (ausgedrückt in Arbeitswertpunkten) zu multiplizieren ist. Das Produkt wird zum gleichbleibenden Grundbetrag addiert und ergibt den Grundlohn. Die so einheitlich je Betrieb ermittelten Grundlöhne, erhöht um den jeweiligen Akkordzuschlag, ergeben die Akkordrichtsätze der betreffenden Tätigkeiten. - Anders: Geldfaktor.