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Stadtregion
in der Bundesrep. D. angewandtes Modell zur Abgrenzung und Gliederung von großstädtischen Agglomerationen (Verdichtungsräume). Als Kriterien gelten eine Mindestgröße der gesamten Stadtregion (ab 80 000 Einwohner) und für die einzubeziehenden Gemeinden eine bestimmte Höhe der Einwohner-Arbeitsplatzdichte ( > 250 je qkm), der Agrarquote ( < 50%) und des in das Kerngebiet auspendelnden Erwerbspersonenanteils (> 25%). Über Schwellenwerte der letzten drei Merkmale wird die Stadtregion untergliedert in vier Ringe (Zonen): Kernstadt, Ergänzungsgebiet, Verstädterte Zone und Randzone. Eine Neudefinition und -abgrenzung der St., die auch Merkmale der Flächennutzung und der Arbeitsplatz- und Haushaltsstruktur berücksichtigen, werden derzeit von der Akademie für Raumforschung und Landesplanung erarbeitet.
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