Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Sperrpatent

dient dazu, einem Dritten die Benutzung seiner Erfindung unmöglich zu machen (Bsp: Kenntnis eines Verfahrens aus Lizenzverhandlungen wird zur Erlangung eines Vorrichtungspatents verwendet, um dem Lizenzgeber die Ausführung seines Verfahrenspatents unmöglich zu machen). Die Erwirkung des Sperrpatents kann wie der mißbräuchliche Erwerb von Kennzeichnungsrechten unlauterer Wettbewerb sein (Behinderungswettbewerb 7).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Sperrminorität
Sperrstücke

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : sensorielle Reaktion | Handelsstufe | Becker | FAO | Strukturorganisation
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum