spezielles Auswahlverfahren zur Gewinnung einer (uneingeschränkten) Zufallsstichprobe (uneingeschränktes Zufallsstichprobenverfahren). Benötigt wird eine lückenlos durchnumerierte Grundgesamtheit. Die zufällige Auswahl einer Schlußziffer ergibt einen Auswahlsatz von 10%; die eines Schlußziffernpaares einen solchen von 1%; die eines Schlußzifferntripels einen solchen von 1‰. Nach Festlegung des Auswahlsatzes und Auswahl der Schlußziffern kommen alle Elemente in die Stichprobe, die die entsprechenden Schlußziffern aufweisen. Beim Schlußziffernverfahren kann nur das Modell ohne Zurücklegen (Urnenmodelle) verwirklicht werden.