|
|
Schiffszertifikat
Registerbrief, von der Registerbehörde des Heimathafens ausgestellte Urkunde über die Eintragung im Schiffsregister (vgl. dort III 2). - Das Schiffszertifikat verleiht das Recht zum Führen der deutschen Handelsflagge.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|