Ausweichkurs, nominell festgesetzter Geld- oder Briefkurs (Kurs) eines Wertpapiers, zu dem kein Umsatz stattgefunden hat. Der Scheinkurs läßt keine Schlüsse auf eine tatsächliche Abschlußmöglichkeit zu diesem Kurs zu. Wird zum Scheinkurs ein Angebot gemacht, so versucht der Partner so lange "auszuweichen", bis der Kurs erreicht ist, zu dem er tatsächlich abschließen will.