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Sattelschlepper

Fahrzeuge mit besonderer Einrichtung für aufzusattelnde Anhänger, die auf diese Weise auf dem ziehenden Fahrzeug lasten. Ein weiterer Anhänger darf aber nicht mitgeführt werden (§ 32 a StVZO). Aufgesattelte Anhänger werden im Straßenverkehrsrecht, z. B. hinsichtlich der Vorschriften über die Personenbeförderung, als Lastkraftwagen (Lkw) behandelt.

 

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