steuerrechtlicher Begriff: der der Besteuerung zugrundeliegende Zeitraum, falls er zwölf Monate (übliches Wirtschaftsjahr) unterschreitet. Insbes. bei Betriebsgründung oder Einstellung und bei Umstellung von einem abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr gilt das Rumpfwirtschaftsjahr als Gewinnermittlungszeitraum.