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Rücklieferung

umsatzsteuerrechtlich der Rückkauf einer verkauften Ware oder eines Teils davon oder Rücklieferung von Abfällen oder Nebenerzeugnissen an den Verkäufer, der dem Käufer Waren zur Verarbeitung lieferte. Es liegen jeweils zwei Lieferungen (Lieferungen und (sonstige) Leistungen) vor, die der Umsatzsteuer unterliegen. - Anders: Rückgabe.

 

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