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Risikoumtauschversicherung

Sonderform der Risikolebensversicherung (Lebensversicherung II 1), bei der der Versicherungsnehmer berechtigt ist, den Vertrag innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre, spätestens aber drei Monate vor Ablauf in eine Kapitalversicherung, insbes. eine gemischte Versicherung umzuwandeln.

 

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