Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Richtgeschwindigkeit

die durch die Autobahn-RichtgeschwindigkeitsVO vom 21. 11. 1978 (BGBl I 1824) den Kraftfahrern gegebene Empfehlung, eine bestimmte Geschwindigkeit (130 km/h auf Autobahnen oder außerhalb geschlossener Ortschaften auf autobahnähnlichen Straßen) nicht zu überschreiten. Nichteinhaltung hat keine straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Folge, wohl aber kann sie im Falle eines Unfalls bei der Schadensregulierung aus Gefährdungshaftung nach § 75 StVG zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr führen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
richterliche Vertragshilfe
Richtkosten

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : schmutziges Floaten | Lohnverteilung(sblatt) | Negoziation | Berufsschulpflicht | Stichproben-Regressionsgerade
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum