für bestimmte Arzneimittel, insbes. für Rauschgifte oder ähnliche Stoffe oder Gifte enthaltende Medikamente bestehende Vorschriften, wonach diese nur nach ärztlicher Verschreibung (Rezept) in bestimmter Dosierung und nach genauer Anweisung von den Apotheken ausgegeben werden dürfen. - Vgl. auch Betäubungsmittelgesetz.