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Renten nach Mindesteinkommen
Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Um vergangene Lohndiskriminierung (insbes. von Frauen) auszugleichen, werden Beitragszahlungen unter bestimmten Umständen so bewertet, als ob der Versicherte 75% des Durchschnittsentgelts aller Versicherten verdient hätte.
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