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Ratenwechsel
1. Wechsel mit mehreren aufeinanderfolgenden Verfalltagen; in der Bundesrep. D. nichtig (Art. 33 II WG). - 2. Wechsel, die beim Teilzahlungs- bzw. Abzahlungsgeschäft für jede einzelne Rate ausgestellt werden; auch als Abzahlungswechsel bezeichnet. Ratenwechsel in diesem Sinne sind zulässig.
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