Begriff für staatliche Maßnahmen der Preispolitik (vgl. dort I), nicht auch privatrechtliche Abreden. Zur Preisregelung gehören z. B. behördliche Verordnungen, Verfügungen, Anordnungen und sonstige Maßnahmen. - Die Einhaltung der Preisregelung ist durch den Blanketttatbestand des § 3 WStrG 1954 mit einer Bußgelddrohung bis zu 50 000 DM geschützt - Vgl. auch Preisvorschriften.