Bezeichnung für die staatlichen Förderungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau, die sich ausschließlich auf die Subventionierung des Wohnraumes beziehen. Objektförderung erfolgt über Vergabe von zinsverbilligten Darlehen und/oder durch Zinsbeihilfen an Bauherrn. Bezug geförderter Wohnungen nur durch Personen mit Jahreseinkommen unter einer bestimmten Grenze, die sich mit der Zahl der zur Familie gehörenden Personen (deren Einkommen einen Höchstbetrag nicht überschreitet) erhöht. - Vgl. auch Subjektförderung.