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Neugiro

technischer Begriff aus der Durchführung der Wertpapierbereinigung zur Kennzeichnung des noch nicht wieder in effektiven Stücken, sondern nur in Form einer Sammelurkunde verbrieften Anspruchs auf Miteigentum an einer Wertpapierart, deren RM-Originalurkunden nach dem zweiten Weltkrieg nicht mehr verfügbar waren. Bis zur Ausstellung von auf DM lautenden Einzelurkunden auf die Berechtigten wurden die im Neugirosammeldepot befindlichen Anteile besonders an der Börse notiert.

 

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