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Mischraum

Raum, der nicht in seiner Gesamtheit zu einem einzigen Zweck, sondern teils als Wohnung, teils zu anderen Zwecken (z. B. geschäftlichen Zwecken) genutzt wird. Für die Frage, ob Wohnraummietrecht oder Geschäftsraummietrecht anzuwenden ist, ist die überwiegende Nutzung maßgeblich. - Bewertungsgesetz: Vgl. gemischt genutzte Grundstücke.

 

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