gesetzlich oder behördlich festgesetzte niedrigste Preisgrenze, die nicht unterschritten werden darf. Verordnung von Mindestpreis ist ein Mittel der staatlichen Preispolitik, das bei schlechter Absatzlage ruinöse Konkurrenz verhindern soll. - Beispiel: Mindestpreis für bestimmte Agrarerzeugnisse in der EU (EWG I 2 a). - Gegensatz: Höchstpreis. - Vgl. auch Preisfunktionen.