Begriff des Gewerbesteuerrechts: Eine Betriebsstätte, die sich auf mehrere Gemeinden erstreckt. Der einheitliche Gewerbesteuermeßbetrag oder Zerlegungsanteil (Zerlegung) ist auf die Gemeinden zu zerlegen, auf die sich die Betriebsstätte erstreckt, und zwar nach Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der durch das Vorhandensein der Betriebsstätte erwachsenden Gemeindelasten (§ 30 GewStG).