1. Begriff: Eignung eines Verkehrssystems zur Durchführung von Transporten von Gütern, Personen oder Nachrichten in jeweils großer Menge pro Transportvorgang bzw. pro Zeiteinheit. - 2. Verkehrswertigkeit: Die Massenleistungsfähigkeit wird determiniert durch die technisch-ökonomischen Bedingungen des Verkehrsweges und der Verkehrsmittel sowie durch die Organisation des Verkehrsablaufs. - a) Güterverkehr: Besonders hohe Massenleistungsfähigkeit der Binnenschiffahrt, gefolgt von der Eisenbahn, dem Lastkraftwagen. - b) Personenverkehr: Hohe Massenleistungsfähigkeit insbes. der Eisenbahn sowie der ÖPNV-Systeme der Ballungsräume (U-Bahn, S-Bahn).