regelmäßig an bestimmten Plätzen wiederkehrende Zusammenkünfte von Verkäufern (Anbietern) und Käufern (Nachfragern) mit dem Ziel der Distribution von Waren und/oder des gegenseitigen Informationsaustausches. Veranstaltungsort, Zeitpunkt und Dauer, Teilnehmerkreis sowie die Geschäftsusancen sind klar geregelt. - Arten: a) Marktveranstaltungen auf Großhandelsebene: Messe, Börse; b) Marktveranstaltungen auf Groß- und Einzelhandelsebene: Auktion, Ausstellung, Einschreibung; c) Marktveranstaltungen auf Einzelhandelsebene: Jahrmarkt, Wochenmarkt.