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Luftfahrtunfallversicherung
Versicherungsschutz für Personen, die sich fliegerisch betätigen oder als Fluggast in einem Luftfahrzeug mitfliegen. Deckung erstreckt sich auf Unfälle in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahrzeugs, vom Besteigen bis zum Verlassen unter Einschluß von Unfällen während des Ein- und Aussteigens. Pflichtversicherung für Luftfahrtunternehmen für die von diesen beförderten Fluggäste.
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