Summe der liquiden oder kurzfristig liquidierbaren Aktiva der Banken, die zwangsweise ("Zwangsreserven", Mindestreserve) oder freiwillig (freie Liquiditätsreserven) bei der Zentralbankgehalten werden. Die Liquiditätsreserven der Geschäftsbanken d. G. sind in der traditionellen Geld- und Kreditschöpfungstheorie eine wichtige Größe für die Geldpolitik, da nach ihr Kreditinstitute mit dem freien Teil der Liquiditätsreserven der Geschäftsbanken einen Kreditschöpfungsprozeß einleiten, der erst dann zum Stillstand kommt, wenn die anfänglich vorhandenen Reserven vollständig durch Barabhebung und zusätzliche Mindestreservebelastungen absorbiert worden sind. - Vgl. auch Liquiditätssaldo.