|
|
Leckage
Teilverlust flüssiger Güter aus Behältern (Kanistern, Fässern, Kesselwagen). 1. Transportversicherung: a) als gewöhnliche Leckage (Rinnverlust, mit dem bei normalem Reiseverlauf gerechnet werden muß) i. a. ausgeschlossen, b) als außergewöhnliche Leckage (Leckverlust infolge typischer Transportgefahren, z. B. Transportmittelunfall oder höhere Gewalt) mitversichert. Einschluß der gewöhnlichen Leckage gegen Prämienzuschlag möglich (Abzugsfranchise), 1-10%, je nach Transportbehälter. - 2. Sachversicherung: Besondere Versicherung von Tank- und Faßleckage. - 3. Wasserrecht: Auslaufen aus Anlagen; Haftpflichtrisiko (Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung).
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|