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Landhandel

Großhandelsunternehmungen, die landwirtschaftliche Erzeuger mit Saatgut, Düngemitteln, Maschinen u. a. beliefern und/oder deren Agrarprodukte (Getreide, Obst, Gemüse, Vieh u. a.) aufkaufen. Da der Landhandel meist im Belieferungs- und Erfassungsgeschäft der der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Marktstufen gleichzeitig tätig ist, werden Forderungen aus Warenlieferungen häufig mit den Erlösen aus dem Verkauf der Produkte verrechnet. Bei gleichzeitiger Übernahme der Finanzierung der Einsatzgüter bis zur Ernte/Verkaufsfähigkeit besteht Gefahr der Abhängigkeit des Erzeugers vom L.; dies war der Ursprung für die Entstehung der landwirtschaftlichen Waren- und Verwertungsgenossenschaften.

 

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