1. Erläuterungen oder kritische Anmerkungen zu einem Druckwerk oder ähnlichem (v. a. zu Gesetzestexten). - 2. Bei der Programmentwicklung eine Erläuterung, die im Text eines Quellprogramms (Programm 3) steht. Kommentar dienen nur der Verständlichkeit und sind für den menschlichen Leser vorgesehen. - 3. Kritische Stellungnahme in Presse, Rundfunk oder Fernsehen; urheberrechtliche Behandlung vgl. Zeitungsartikel.