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Kleinbeleg

Rechnung über Kleinbetrag, Begriff des Umsatzsteuerrechts für Rechnung mit einem Bruttobetrag bis zu 200 DM. Kleinbeleg braucht, um als Rechnung i. S. d. § 14 UStG anerkannt zu werden, lediglich folgende Angaben zu enthalten: Namen und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistungen, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe, sowie Steuersatz (§ 33 UStDV).

 

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Kleinbetrag

 

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