Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (BMI). Durch Verordnung der Bundesregierung vom 1. 7. 1952 (BGBl I 367) wurde das IfAG mit Wirkung vom 1. 4. 1952 in die Bundesverwaltung überführt. - Aufgaben: Wissenschaftliche Forschung auf allen Gebieten des Vermessungswesens (Geodäsie, Photogrammetrie und Kartographie) sowie Aufbereitung deren Ergebnisse für die Praxis; Herstellung und Laufendhaltung der amtlichen topographischen Kartenwerke der Bundesrep. D. in den Maßstäben 1:200 000 und kleiner; Durchführung von Sonderaufgaben auf Anforderung von Bundesbehörden.