Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Indossatar

derjenige, auf den das Recht an einem Orderpapier durch Indossament übertragbar wird. Beim Wechsel ist Übertragung auch ohne Angabe des Indossatar möglich.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Indossant
Induktion

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Nullsatz | Verfolgungsrecht | Arbeitskampfrisiko | Arbeitsvereinfachung | Steuerkraft
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum