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Hüttenvertrag
Vertrag aus dem Jahre 1969 zwischen der Ruhrkohle AG und den Stahlunternehmen, die ihr Bergbauvermögen in die Ruhrkohle AG eingebracht haben. Einerseits verpflichten sich die Hütten, ihren Bedarf an festen Brennstoffen bei der Ruhrkohle AG zu decken (Bedarfsdeckungsvertrag), andererseits ist diese verpflichtet, die Mengen zu Weltmarktpreisen zu liefern. Die Laufzeit des Hüttenvertrag reicht bis zum Jahr 2000 und ist bisher von der EG-Kommission bis 1997 genehmigt worden.
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