Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Herrschaft

im Gegensatz zum sozialen Verhältnis der Macht, in dem der eigene Wille auch gegen Widerstand durchgesetzt wird, auf der Legitimität, d. h. auf der Überzeugung der Beherrschten von der Richtigkeit und Berechtigung der Herrschaft beruhend. - Zu unterscheiden (M. Weber): a) rationale H., Legitimität wird von legalen Ordnungssystemen abgeleitet; b) traditionale H., beruht auf dem Glauben an den Selbstwert und die Heiligkeit der traditional zur Herrschaft berufenen Personen; c) charismatische H., erwächst einer Person mit charismatischen Fähigkeiten.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
herrenlose Sachen
herrschendes Grundstück

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Produktionsleitstände | Beobachtung | Tarifaufhebungsgesetz | Zitronenmodell | Fertigungsmaterial
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum