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Gebühren-Tableau

Preisaushang, ein zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der Kreditwirtschaft vereinbarter Gebührenaushang der Kreditinstitute. Das G.-T. enthält die wichtigsten Gebühren und Konditionen für bankübliche Leistungen, insbes. Zinsen für Kredite und Einlagen, Buchungsgebühren, Wertpapieran- und -verkaufskonditionen. Das G.-T. muß von den Instituten deutlich sichtbar in den Schalterräumen oder - soweit vorhanden - in Schaukästen vor dem Gebäude ausgehängt werden. Damit erfüllen die Kreditinstitute die Verpflichtung, die wesentlichen Leistungen gem. der Preisangabenverordnung vom 14. 3. 1985 (PrAngV) in Preisverzeichnisse aufzunehmen. Die Bezeichnung "Gebühr" wird von den Kreditinstituten zunehmend durch "Preis" ersetzt. - Vgl. auch Preisauszeichnung.

 

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