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garantierter Mindestlohn
Ergänzung des reinen Akkordsystems (Akkordlohn) durch einen festen Mindestlohn, damit ein im Akkord stehender Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt ist als ein Zeitlöhner. Ein Stundenmindestlohn wird garantiert, der auch dann gezahlt wird, wenn aufgrund der Akkordberechnung kein Anspruch darauf besteht. garantierter Mindestlohn M. wird z. B. beim Halsey-Lohn berücksichtigt.
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