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fundieren

1. I. w. S.: Sicherstellung von Zins- und Tilgungsdienst durch bestimmte Einnahmequellen. - 2. I. e. S.: Überführung (kurzfristiger) schwebender Schulden in (langfristige) fundierte Schulden; auch die Ablösung von Bankkrediten durch Emission von Obligationen oder Aktien, letztgenanntes wird auch als refundieren bezeichnet.

 

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