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Flächenstillegungen

Seit 1988 gibt es in der Agrarpolitik der Europäischen Union das Instrument der Flächenstillegungen Nach Maßgabe der Agrarreform von 1992 müssen Landwirte einen Teil der Fläche von Getreide, Eiweiß- und Ölfrüchten stillegen, um in den Genuß flächenbezogener Ausgleichszahlungen zu gelangen. Nach der Garantiemengenregelung auf dem Milchmarkt werden Flächenstillegungen als die Einführung eines weiteren planwirtschaftlichen Instruments in die Agrarpolitik der Europäischen Union kritisiert. - Begründung: Flächenstillegungen wurden vor allem deshalb eingeführt, um die Agrarüberschüsse und die hohen Budgetbelastungen der protektionistischen Agrarpreispolitik zu senken, ohne diese grundsätzlich abschaffen zu müssen. - Flächenstillegungen können wegen ihrer der "klassischen" Agrarstrukturpolitik entgegengesetzten Wirkung auch als eine Art "negative" Agrarstrukturpolitik bezeichnet werden.

 

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