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Fisher-Effekt

die Eins-zu-eins-Beziehung zwischen erwarteter Inflationsrate und Nominalzinssatz. Die Fisher-Gleichung geht davon aus, daß Kreditgeber und Kreditnehmer eine bestimmte Realverzinsung für den Kredit vereinbaren möchten. Da in derartigen Kontrakten aber überlicherweise der nominale Zinssatz fixiert werden muß, wird neben dem angestrebten Realzinssatz auch die erwartete Inflationsrate berücksichtigt. Steigt die erwartete Inflationsrate um einen bestimmten Prozentsatz, wird man erwarten, daß der Nominalzinssatz um den gleichen Prozentsatz steigt. - Vgl. auch Inflation III 4 a.

 

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