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Festlohn
eine Art von Vertragslohn (in ähnlicher Form auch Pensumlohn oder Kontraktlohn bezeichnet). Das Entgelt wird auf Zeitbasis für eine feste Tagesleistung vereinbart. Für vom Mitarbeiter verursachte Minderleistungen hat dieser einen Ausgleich zu erbringen. Als Risikoausgleich wird zu der arbeitswissenschaftlich ermittelten Grundzeit ein Verteilzeitzuschlag gewährt. Aus Grundlohn zuzüglich Verteilzeitzuschlag ergibt sich die zu erbringende Leistungsmenge.
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