im Gegensatz zur Schichtzeit derjenige Teil der Kalenderzeit, in dem der Betrieb ruht. - 1. Regelmäßige F.: Beträgt in einschichtig arbeitenden Betrieben mit achtstündiger Schichtdauer 16 Stunden. - 2. Außerordentliche F.: Entsteht durch Übergang des Betriebs zu Kurzarbeit (z. B. Betrieb arbeitet nur noch mit zwei Schichten statt mit dreien) bei ungenügendem Auftragseingang.