ein einheitliches europäisches Versicherungsvertragsrecht gibt es (noch) nicht. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält lediglich mit Art. 7 ff. EGVVG ergänzende kollisionsrechtliche Regelungen für Fälle, in denen z. B. ein deutscherVersicherungsnehmer sein in Österreich gelegenes Ferienhaus bei einem französischen Versicherer gegen Feuer versichert.