Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Ermessensmißbrauch

Ermessensfehlgebrauch; liegt vor, wenn eine Verwaltungsbehörde von dem ihr zustehenden Ermessen aus unsachlichen Gründen und/oder Zwecken Gebrauch macht.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Ermessen
Ermessensüberschreitung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Gesellschafterversammlung | Immobilienverkehr | Krisenprogramm | aufschwänzen | qualifizierte Mitbestimmung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum