Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Ergebnisrealisation

Handelsrechtlich wird das Ergebnis als realisiert angenommen, wenn (z. B. bei Warenlieferungen) die Forderung entstanden ist; die Forderung entsteht bei Gefahrübergang. - Vgl. auch Erlösrealisation.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Ergebnismenge
Ergebnisrechnung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Steuerevasion | Synergie | Leistungskosten | SCHUFA | Vollzugsziffernbudget
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum