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Einheitsverpackung
zwischen Bahn bzw. Post und beteiligten Wirtschaftskreisen vereinbarte Verpackungsarten für bestimmte Güter, nach Güte und Beschaffenheit durch Nummer gekennzeichnet, anerkannt als sichere Verpackung im Sinn der EVO bzw. Postordnung. Im Schadensfall entfällt bei Verwendung der Einheitsverpackung der Einwand des Verpackungsmangels.
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