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Eigenverkehr

Verkehr mit eigenen Beförderungs- und sonstigen Verkehrsmitteln für eigene Zwecke einer Person oder Institution. Gegensatz: Fremdverkehr. - Die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Industrie-, Handels- und andere Nicht-Verkehrsbetriebe im Eigenverkehr wird in der Bundesrep. D. als Werkverkehr bezeichnet.

 

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