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Eigenmiete

zu den Zusatzkosten zählende Kostenart. - Eigenmiete werden in der traditionellen Vollkostenrechnung angesetzt, um den Nutzenausfall des dem Unternehmen von den Anteilseignern zur Verfügung gestellten Raumes (Gebäudes, Gebäudeteils) in einer anderen Verwendung (Vermietung an Dritte) zu erfassen. Der Eigenmiete entsprechen damit keine Aufwendungen. - In der entscheidungsorientierten Kostenrechnung wird Eigenmiete nicht angesetzt.

 

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